Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Zimmer/ Ferienwohnung/ Ferienhaus
ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag
vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
Die Zimmer/ Ferienwohnung/ das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene
Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und
darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt
werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In den vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten
(z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien
ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistung vereinbart
(z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter
freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wurde eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei
Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn
zu leisten.
3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für
die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen
Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bei vorzeitiger Abreise und bei Nichterscheinen: 80%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter keine
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der
bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich
oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige
Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene
Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf
die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung
die vereinbarten Zahlungen ( Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß
leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass
dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen,
Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude
gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie
von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht
worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit
er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter
oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der
Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung
über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter
diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. der Vermieter
haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden
aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
8. Hausordnung
Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind
einzuhalten.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz der Vermieters.